AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Good Brand
Vers. 2.0 vom 26.06.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Good Brand

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
die Geschäftsbedingungen zwischen, Good Brand, vertreten durch Torben Ehremann im Folgenden
„Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als
Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den
Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Auftraggeber bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt
es sich insbesondere um Beratungs- Umsetzungsleistungen für die Erstellung,
Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online Marketing Kampagnen für Produkte des
Auftraggebers.

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag)
und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten
Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt
worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber
verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und
vollständig zu erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem.
§ 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung.
Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine
Buchung kann ausschließlich telefonisch zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung
des Auftraggebers bestätigt, auch in mündlicher Form. Die Buchung des Auftraggebers
ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die
Zahlungsbedingungen und die Leistungen vom Auftragnehmer mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen,
Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den
Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von
Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder
aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall
bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der
Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine
nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert
berechnet.

(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im
Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form,
dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder
garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen Der Dienstleistung vom
Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene
Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht
übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder
personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für
den Auftraggeber erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen von Auftragnehmer sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft
sowohl Inhalte von auf der Webseite von Auftragnehmer und sonstige Unterlagen. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten
oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne
ausdrückliche Erlaubnis von Auftragnehmer Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den
Methoden der Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und
Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als
zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der
erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte
und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm
unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der
Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf
seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben,
sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine
Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter,
Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes
Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin
durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall
nicht.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von dem
Auftragnehmer dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine
Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der
Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine
Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern
dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die
Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(5) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt
nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an
Subunternehmer abzugeben.

(6) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße
Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und
Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.

§ 5 Zahlung

(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit
den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber
zu tätigen, insofern keine anderweitige Vereinbarung besteht. Die Zahlung wird sofort mit
der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt
14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.

(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot von dem Auftragnehmer sind als
Bruttopreise / Nettopreise aufgeführt.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das
vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der
Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale
gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor,
regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne
dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise
für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu
erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

§ 6 Fahrtkosten
(1) Bei Fotoshootings und Videodrehs können Fahrtkosten anfallen, die nicht in der
Dienstleistungspauschale enthalten sind.
(2) Die Fahrtkosten werden separat berechnet und in Rechnung gestellt.
(3) Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und den gefahrenen
Kilometern. Hierfür gelten die zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Fahrtkosten zu erstatten,
unabhängig davon, ob der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde oder nicht.

(5) Fahrtkosten können auch dann anfallen, wenn der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig
abbricht oder nicht rechtzeitig am vereinbarten Ort erscheint. In diesem Fall ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Fahrtkosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) In der Regel wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit oder für eine Laufzeit von drei
Monaten vereinbart. Die genaue Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem
jeweiligen Vertrag.

(2) Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im
Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar.

(3) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat
vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen. Wird das befristete Vertragsverhältnis
nicht 1 Monat vor Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit schriftlich
(via Mail an kontakt@good-brand.de) gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältniss immer jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(5) Beginn der Laufzeit bei der Betreuung von Anzeigen
Wenn die Betreuung mit einer Laufzeit von mindstens 3 Monaten (pro Stelle) vereinbart wird gilt: Die Laufzeit der Betreuung begint mit dem Tag der geplanten Liveschaltung der Anzeigen lt. Onboarding zum 01. oder 15. eines Monats (spätestens jedoch 6 Wochen ab Onboarding, außnahmen werden schriftlich vereinbart).

(7) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider
Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der
Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 8 Stornierungen

(1) Der Auftraggeber hat kein Recht, den Vertrag zu stornieren, es sei denn, es wurde
ausdrücklich schriftlich vereinbart und er hat den Stornierungsgrund nicht selbst zu
vertreten.

(2) Falls der Auftraggeber den Vertrag storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine
Stornogebühr in Höhe von 80 % des vereinbarten Honorars zu berechnen. Die genaue
Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und dem
Umfang der bereits erbrachten Leistungen.

(3) Falls der Auftraggeber den Vertrag storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle bereits
angefallenen Kosten, einschließlich Aufwendungen für Materialien, Reisekosten oder
externe Dienstleistungen, in Rechnung zu stellen.

(4) Falls der Auftraggeber den Vertrag storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, den
Auftraggeber für alle entgangenen Gewinne oder sonstigen Schäden haftbar zu machen,
die durch die Stornierung entstanden sind.

(5) Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, ist keine Stornierung
möglich.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung aktiv zu
unterstützen und die erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu
stellen.

(2) Falls der Auftraggeber die erforderlichen Informationen oder Materialien nicht innerhalb
von 2 Wochen nach Anfrage des Auftragnehmers bereitstellt, ist der Auftragnehmer
berechtigt, mit den Informationen und Materialien zu arbeiten, die ihm zum derzeitigen
Zeitpunkt vorliegen.

(3) Falls der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen kein Feedback zu neuen
Anzeigenformaten gibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die neuen Anzeigenformate
ohne weitere Rückmeldung des Auftraggebers zu erstellen und zu veröffentlichen. In
diesem Fall übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie dafür, dass die neuen
Anzeigenformate den Vorstellungen oder Anforderungen des Auftraggebers entsprechen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, falls er
Änderungen an den bereitgestellten oder Materialien vornimmt oder falls er weitere
Informationen oder Materialien bereitstellen möchte.

(5) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, auf das "OK" des Auftraggebers zu warten, wenn
neue Anzeigenformate erstellt werden. Der Auftraggeber wird jedoch über die Erstellung
neuer Anzeigenformate informiert und hat das Recht, diese Anzeigenformate zu
überprüfen und Änderungen zu verlangen, sofern dies innerhalb eines angemessenen
Zeitraums erfolgt.

§ 10 Zugänge zu Social Media Accounts
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Zugriff zu seinen Social Media Accounts,
insofern dies für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer notwendig ist.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderlichen Zugangsdaten für
die betreffenden Social Media Accounts zur Verfügung zu stellen. Diese Zugangsdaten
sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten ausschließlich für die Zwecke der
Zusammenarbeit zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über die notwendigen
Rechte verfügt, um dem Auftragnehmer Zugang zu seinen Social Media Accounts zu
gewähren.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn
er seine Zugangsdaten ändert.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch einen Missbrauch der
Zugangsdaten durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.

§ 11 Schutzrechte

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der
Tätigkeit von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche
urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und
Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller
Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der
Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich
uneingeschränkten Nutzungsrechte.

(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die
Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch
den Auftraggeber verwendet werden.

(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen
Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das
Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich
gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche
Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger")
wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene
vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang
mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist
die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen
bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene
Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit
verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger
überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern
gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung
vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen
weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der
jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen,
dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen
Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits
eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne
Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit
allgemein bekannt werden;

b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden
Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der
Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche
vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei
herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für
die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im
Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte,
Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung
entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung
eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche
Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung
zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend
geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar
beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen
Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität.
Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Auftraggeber durch
eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit
den genannten Ausnahmen ebenfalls.

(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die
durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen
insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige
indirekte Schäden.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze
einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung
personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien
vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten
im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der
Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von
Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder
aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://www.good-brand.de/datenschutz

§ 15 Widerrufsrecht

(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf diengesonderte Widerrufsbelehrung unter https://www.good-brand.de/impressum
(2) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 16 Europäische Streitbeilegung
(1) Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die der Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Hier kann
man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-
Verträgen eintreten.

(2) Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder
nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags
insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier
Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem
Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers
vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelunge

Die alten AGB vor dem 26.06.2024 sind für alle vorherigen Kunden weiterhin gültig und einsehbar unter: https://www.good-brand.de/agb2
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