Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Good Brand
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, Good Brand, vertreten durch Torben Ehremann im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als
Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt
es sich insbesondere um Beratungs- Umsetzungsleistungen für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online Marketing Kampagnen für Produkte des Auftraggebers.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt
worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß undvollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung.Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann ausschließlich telefonisch zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt, auch in mündlicher Form. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen vom Auftragnehmer mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen Der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene
Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder
personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen von Auftragnehmer sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite von Auftragnehmer und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Auftragnehmer Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von dem Auftragnehmer dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben.
(6) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 5 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen, insofern keine anderweitige Vereinbarung besteht. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot von dem Auftragnehmer sind als Bruttopreise / Nettopreise aufgeführt.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 6 Fahrtkosten
(1) Bei Fotoshootings und Videodrehs können Fahrtkosten anfallen, die nicht in der Dienstleistungspauschale enthalten sind.
(2) Die Fahrtkosten werden separat berechnet und in Rechnung gestellt.
(3) Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und den gefahrenen Kilometern. Hierfür gelten die zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Fahrtkosten zu erstatten, unabhängig davon, ob der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde oder nicht.
(5) Fahrtkosten können auch dann anfallen, wenn der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig abbricht oder nicht rechtzeitig am vereinbarten Ort erscheint. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fahrtkosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) In der Regel wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit oder für eine Laufzeit von drei Monaten vereinbart. Die genaue Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar.
(3) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen. Wird das befristete Vertragsverhältnis nicht 1 Monat vor Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit schriftlich (via Mail an kontakt@good-brand.de) gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältniss immer jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(5) Beginn der Laufzeit bei der Betreuung von Anzeigen und Werbekampagneng gilt: Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein abweichender Beginn der Laufzeit muss entweder schriftlich im Angebot festgehalten oder individuell mit dem Kunden vereinbart werden. Wenn sich das Projekt verzögert (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), ist es notwendig, dass ein abweichender Projektstart und Laufzeitbeginn schriftlich mit Good Brand abgestimmt wird.
§ 7.1 Laufzeit und Kündigung
(1) Automatische Verlängerung von Laufzeit- und Kontingentverträgen: Das Kontingent verlängert sich nach Ablauf des 1 Kontingents automatisch um 1 weiteres Kontingent. Der Laufzeit des Kontingents, beginnt mit der Vertragsunterschrift zum 01. oder 15 des Folgemoants, ein Abweichender Laufzeitgebinn wird im Angebot seperat festgehalten oder schriftlich vereinbart. Die Kontingente müssen 14 Tage vor Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit schriftlich (via Mail an kontakt@good-brand.de) gekündigt wird. Kontingente mit unterschiedlichen Stellenbezeichnungen oder Standorten beim gleichen Kunden verlängern sich unabhängig voneinander. Guthaben von Kontingente: Diese können ab Beendigung des Projekts (Letzter Tag des vorherigen Kontingents) für 6 Monate abgerufen werden. Anschießend verfallen diese. (Sondervereinbarung müssen in schriftlicher Form erfolgen)
§ 8 Stornierungen
(1) Der Auftraggeber hat kein Recht, den Vertrag zu stornieren, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und er hat den Stornierungsgrund nicht selbst zu vertreten.
(2) Falls der Auftraggeber den Vertrag storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des vereinbarten Honorars zu berechnen. Die genaue Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen.
(3) Falls der Auftraggeber den Vertrag storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle bereits angefallenen Kosten, einschließlich Aufwendungen für Materialien, Reisekosten oder externe Dienstleistungen, in Rechnung zu stellen.
(4) Falls der Auftraggeber den Vertrag storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber für alle entgangenen Gewinne oder sonstigen Schäden haftbar zu machen, die durch die Stornierung entstanden sind.
(5) Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer oder eine Gesellschaftsform, ist keine Stornierung möglich.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung aktiv zu unterstützen und die erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
(2) Falls der Auftraggeber die erforderlichen Informationen oder Materialien nicht innerhalb von 2 Wochen nach Anfrage des Auftragnehmers bereitstellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit den Informationen und Materialien zu arbeiten, die ihm zum derzeitigen Zeitpunkt vorliegen.
(3) Falls der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen kein Feedback zu neuen Anzeigenformaten gibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die neuen Anzeigenformate ohne weitere Rückmeldung des Auftraggebers zu erstellen und zu veröffentlichen. In diesem Fall übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie dafür, dass die neuen Anzeigenformate den Vorstellungen oder Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Diese Regelung gilt auch für Social Media Content, was für den Kunden erstelllt und veröffentlich werden soll.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, falls er Änderungen an den bereitgestellten oder Materialien vornimmt oder falls er weitere Informationen oder Materialien bereitstellen möchte.
(5) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, auf das Rückmeldung des Auftraggebers zu warten, wenn neue Anzeigenformate erstellt werden. Der Auftraggeber wird jedoch über die Erstellung neuer Anzeigenformate informiert und hat das Recht, diese Anzeigenformate zu überprüfen und Änderungen zu verlangen, sofern dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt.
(6) Der Auftraggeber nimmt alle 30 Tage an einer Projektbeprechung teil, um das Projekt und damit die Ergebnisse gemeinsam zu besprechen, damit Optimierungen durcheführt werden können.
(7) Der Auftraggeber stimmt zu, dass gemeinsame Bewerberportal von Good Brand zu verfügung gestellt wird, wo die Bewerbungen des Auftraggebers verwaltet werden, zu pflegen und aktuell zu halten. Dazu gehört das Protokollieren von Gesprächsergebnissen mit den Bewerbern und die Aktualisierung des Bewerberstatus.
(8) Revisionen und Verbesserungen: Revisionen und Verbesserungen, die sich aus der ersten Abnahme des Setups (Mängel) ergeben, sind uns innerhalb von fünf Werktagen schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. Sollte diese Bestätigung nicht fristgerecht erfolgen, gilt das Werk als abgenommen.
8.1 Revisionsbeschränkung für bestimmte Bestandteile: Die Anzahl der Revisionen ist für die folgenden Bestandteile auf zwei beschränkt: Videos, Fotos, Werbeanzeigen und Bewerbungsprozesse.
8.2 Revisionsbeschränkung für Webseiten: Bei kompletten Um- oder Neubauten von Webseiten ist die Anzahl der Revisionen auf drei beschränkt.
§ 10 Zugänge zu Social Media Accounts
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Zugriff zu seinen Social Media Accounts, insofern dies für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer notwendig ist.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderlichen Zugangsdaten für die betreffenden Social Media Accounts zur Verfügung zu stellen. Diese Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über die notwendigen Rechte verfügt, um dem Auftragnehmer Zugang zu seinen Social Media Accounts zu gewähren.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er seine Zugangsdaten ändert.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch einen Missbrauch der Zugangsdaten durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
§ 11 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://www.good-brand.de/datenschutz
§ 15 Widerrufsrecht
(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf diengesonderte Widerrufsbelehrung unter https://www.good-brand.de/impressum
(2) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 16 Europäische Streitbeilegung
(1) Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online- Verträgen eintreten.
(2) Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelunge
Erstellt von: Recht 24/7 Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Prannerstraße 1
Die alten AGB vor dem 26.06.2024 sind für alle vorherigen Kunden weiterhin gültig und einsehbar unter: https://www.good-brand.de/agb2